Ein Kardiologe warnt: Diese 5 Medikamente erhöhen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall bei älteren Menschen
Mit zunehmendem Alter verändert sich die Art und Weise, wie der Körper Medikamente verarbeitet. Leber, Nieren und andere Organe arbeiten oft langsamer, wodurch Nebenwirkungen und Wechselwirkungen stärker ausgeprägt sein können.
Deshalb ist es besonders wichtig, Medikamente regelmäßig mit dem behandelnden Arzt zu überprüfen und Nutzen sowie Risiken sorgfältig abzuwägen.
Einige Arzneimittel werden häufig diskutiert, wenn es um mögliche Auswirkungen auf die Herz-Kreislauf-Gesundheit geht. Entscheidend ist jedoch: Medikamente sollten niemals eigenständig abgesetzt werden.
1. Statine
Statine werden zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte eingesetzt und gehören zu den am häufigsten verschriebenen Medikamenten weltweit.
Wie jedes Arzneimittel können sie Nebenwirkungen verursachen, darunter Muskelbeschwerden oder Müdigkeit. Bei auftretenden Problemen sollte immer eine ärztliche Rücksprache erfolgen.
2. Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR)
Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen.
Sie werden häufig gegen Schmerzen und Entzündungen eingesetzt. Besonders bei längerer Anwendung oder hohen Dosierungen können sie das Herz-Kreislauf-System sowie die Nieren belasten.
Eine dauerhafte Einnahme sollte daher nur unter medizinischer Kontrolle erfolgen.
3. Protonenpumpenhemmer (PPI)
Medikamente wie Omeprazol oder Pantoprazol werden häufig zur Behandlung von Sodbrennen und Magensäureproblemen eingesetzt.
Bei langfristiger Anwendung können sie die Aufnahme bestimmter Vitamine und Mineralstoffe beeinflussen. Deshalb wird empfohlen, die Notwendigkeit einer dauerhaften Einnahme regelmäßig überprüfen zu lassen.
4. Betablocker
Betablocker werden unter anderem bei Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und verschiedenen Herzerkrankungen eingesetzt.
Sie können die Herzfrequenz senken und bei manchen Menschen Müdigkeit oder Leistungsabfall verursachen.
Ein plötzliches Absetzen kann gefährlich sein und darf nur nach ärztlicher Anweisung erfolgen.
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